Sicherheitsnachweis
Fehlerhafte Installationen sind vom Laien nur schwer oder gar nicht festzustellen. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass die fachgerechte Installation durch unabhängige Kontrollorgane zu überprüfen sind.
Im Abschnitt 3 der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV sind die gesetzlichen Grundlagen verankert.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Kleininstallationen ohne Installationsanzeige (< 3,6 kVA) und Installationen mit Anzeige (≥ 3,6 kVA).
Im Abschnitt 3 der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV sind die gesetzlichen Grundlagen verankert.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Kleininstallationen ohne Installationsanzeige (< 3,6 kVA) und Installationen mit Anzeige (≥ 3,6 kVA).
Kleininstallationen
Bei einer Kleininstallation ohne Installationsanzeige (< 3,6 kVA) ist nach Abschluss durch die ausführende Unternehmung eine Prüfung vorzunehmen. Die Resultate sind in einem Mess- und Prüfprotokoll festzuhalten und der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Installation zu übergeben. Diese hat den Nachweis bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufzubewahren.
Neuinstallationen
Neu erstellte elektrische Installationen (mit Installationsanzeige) hat die verantwortliche Installationsfirma einer betriebsinternen Schlusskontrolle zu unterziehen.
Die Ergebnisse werden im sogenannten Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und ihre Richtigkeit wird mit einer Unterschrift bestätigt.
Die Ergebnisse werden im sogenannten Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und ihre Richtigkeit wird mit einer Unterschrift bestätigt.
Pflichten der Eigentümerin oder des Eigentümers von elektrischen Installationen (Hauseigentümer, Liegenschaftsbesitzer usw.)
Mit der Übergabe des Sicherheitsnachweises bzw. des Messprotokolls an die Eigentümerin oder den Eigentümer hat die ausführende Installationsfirma ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Als Eigentümerin oder als Eigentümer sind Sie zu Folgendem verpflichtet:
Bei Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren
(Periodische Kontrolle)
- Innerhalb von 6 Monaten ist eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan (ESTI-Liste Kontrollorgan) oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle durchzuführen, und der Sicherheitsnachweis ist innerhalb dieser Frist dem zuständigen Regional-Center * einzureichen.
Bei Anlagen mit einer Kontrollpflicht von 20 Jahren (Periodische Kontrolle)
- Unterschriebenen Sicherheitsnachweis direkt an das zuständige Regional-Center * senden.
*Gilt für die Detailgemeinden der AEW Energie AG
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