Abgaben beim Produkt Strom

Die Abgaben, Steuern und Gebühren in der Übersicht
Abgaben auf dem Netznutzungsentgelt
Höhe der Abgaben ab
1. Januar 2011
Höhe der Abgaben ab
1. Januar 2012
Konzessionsabgabe an die Standortgemeinde
  • 6 % des Betrags für die Netznutzung in 0,4-kV-Niederspannung
  • 5,5 % des Betrags für die Netznutzung in 16-kV-Mittelspannung
  • Maximal CHF 60'000 pro Endverbraucher und Jahr
  • 6 % des Betrags für die Netznutzung in 0,4-kV-Niederspannung
  • 5,5 % des Betrags für die Netznutzung in 16-kV-Mittelspannung
  • Maximal CHF 60'000 pro Endverbraucher und Jahr
Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien 0,45 Rp./kWh 0,45 Rp./kWh
Systemdienstleistungen (SDL) 0,77 Rp./kWh 0,46 Rp./kWh
Gesetzliche Mehrwertsteuer Mehrwertsteuersatz beträgt 8,0 % Mehrwertsteuersatz beträgt 8,0 %

Konzessionsabgabe

Bei der Konzessionsgebühr handelt es sich um eine Abgabe an die Standortgemeinde. Mit dieser Gebühr wird die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens für das elektrische Verteilnetz abgegolten. Im Versorgungsgebiet der AEW beträgt die Konzessionsabgabe 6 % auf dem Netznutzungsentgelt in 0,4-kV-Niederspannung (Netzebene 7) und 5,5 % auf dem Netznutzungsentgelt in 16-kV-Mittelspannung (Netzebene 5b) sowie in 50/110-kV-Hochspannung, die dem Endverbraucher in Rechnung gestellt wird.
Die maximale Abgabe beträgt CHF 60'000 pro Endverbraucher und Jahr.

Gesetzliche Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische

Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien finanzieren die Vergütung für die Produzenten (z.B. Solaranlagen, Biogasanlagen). Mit dem revidierten Energiegesetz (EnG) werden die erneuerbaren Energien, Effizienzmassnahmen im Elektrizitätsbereich und der Schutz der Gewässer und Fische stärker gefördert als bisher. Der Gesetzgeber hat dafür die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Elektrizität aus neuer erneuerbarer Energie geschaffen.
Diese soll dazu beitragen, dass bis 2030 neue zusätzliche Produktionskapazitäten für erneuerbare Energie in Betrieb genommen werden können, die pro Jahr 5'400 GWh Strom liefern.  
Das Bundesamt für Energie (BFE) gibt die Höhe dieses Satzes jährlich im September für das kommende Kalenderjahr bekannt.

Systemdienstleistungen

Die Swissgrid legt den Betrag der Systemdienstleistungen jeweils für das Kalenderjahr fest. Der nationale Netzbetreiber (Swissgrid) hat am 27.4.2011 eine Anpassung des Zuschlags für Systemdienstleistungen von bisher 0,77 Rp./kWh auf 0,46 Rp./kWh angekündigt (gültig per 1.1.2012).

Gesetzliche Mehrwertsteuer

Wie bei fast allen Gütern ist auch beim Strom die Mehrwertsteuer zu entrichten. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 8 %.